goldgesicht Mühlen Wein Signe

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in der  Vorzeit bediente man sich zur Herstellung des Mehls dass einfacher   Handmühlen. Es waren dies Reibsteine, zwischen denen das Korn mehlig   zerquetscht wurde. später kamen dann  Steinmühlen auf, welche das   Getreide durch einen rotierenden Stein, der von Menschen oder Zugtieren  gedreht wurde, mahlten. Endlich kam ein erfinderischer Kopf auf den   Gedanken, die Umdrehung des Mahlsteins durch ein Wasserrad zu bewirken-- kurz, grüssen
Ueber die Erbauung der ersten Wassermühlen in   unserer Gegend haben sich urkundliche Nachweise nicht erhalten. Doch   ergibt der Augenschein, daß nur größere Grundherren, Städte und Klöster, die im Besitz von Wasserrechten und dem hiezu geeigneten Gelände waren, solche nach Gutdünken anlegen konnten. Weil aber um jene Zeit der Grund und Boden des Dorfes unter die vorhandenen Bauern aufgeteilt war, so   finden wir bei den Mühlen anfänglich nur wenig Feld- und Wiesenland.   Trotzdem waren sie ziemlich hoch mit Abgaben belegt. Außerdem müßten die Müller mit der Hacke oder dem Handbeil der Herrschaft fronen, besonders aber bei Aufrichtung des Galgens im Gerichtsbezirke mithelfen. Hierfür  suchte der Müller sich durch das “Metzenhof an dem Mahlgetreide seiner   Kundschaft wieder schadlos zu halten. Die Folge war, daß man im Volke   durch Spottverse den reich gewordenen Müller verächtlich zu machen   suchte.
Dagegen haben verschiedene Dichter die Dorfmühlen in   zahlreichen Liedern verherrlicht. Wer kennt wohl nicht " einem  kühlen  Grunde von Eichendorff, oder ?dort unten in der Mühle  von I  Kerner.  Besonders aber hat sich W. Müller, durch seinen Zyklus .Die  schöne  Müllerin bekannt gemacht. Weniger Gefallen scheinen die  Minnesänger an  dem Geklapper der Mühlen gehabt zu haben. Denn Walther  von der Vogelweide  singt:
Ich will nimmermehr zur Mühle geh`n,
Wo der Stein im Schwung sich rauschend dreht,
Und das Rad so schlechter Weise geht:
Sagt, wer soll da harfen schön?

Das zwischen  1386-1392 angelegte Landbuch (siehe Archiv für Oberfranken  1925) des  Amtes Bayreuth gibt uns erst male Kunde von den Miehlen, welche  damals  im Bayreuther Lande bestanden haben. über Kottersreuth findet  sich  dort folgender Eintrag: Himmelkron, das Kloster hat hier 6 Höfe und   Hofstatt. Die von Hirschberg haben hier an jährlichen Zins Pfund Heller  (30er Pfennig). Von Feld, Holz und salmutzwesen zu 16 Fuder Heues, aber  3 Pfund Heller. Nun aber haben die Schützen von Laineck die Mühle inne.
längerer Zeit sind nun Räber Kottersreuth keine schriftlichen Nachrichten   vorhanden. Erst aus dem alten  Goldkronacher Gerichtsbüchlein ersehen   wir, dass im Jahre 1582 ein gewisser Heinz Förtsch auf der Mühler Saxler   Dieser war nämlich auf dem Heimwege von Goldkronach nach Kottersreuth  mit H. Pöhlmann in Streit geraten, wobei ihm der Kopf arg zerbläut  wurde  Pöhlmann musste hierfür 3 Gulden dem Arzt, 5 Pfund Heller dem   Stadtschreiber, ebensoviel dem Stadtvogt, sowie einen Gulden für die   Besichtigung zahlen. Zwei Jahre später treffen wir den Meiler Förtsch   als Angeklagten vor Gericht. Er hatte die Barbara Köfferlein, damals bei Christ. Lutz in Diensten, welche an des Müllers Zaun etwas Schafwolle  abgezupfet, mit einem Hackenhöll derartig geschlagen, daß die schwarzen  Flecken auf dem Rücken  zu sehen waren, sie auch etliche Tage krank  lag.  Der Schmied Hans Hering von Goldkronach hat sich aber des Mädchens als  seiner Freundin angenommen und bei Vogt Pirkner Klage gestellt.  Der  Müller entschuldigte sich damit, das Mädchen wääre ihm mit bösen  Worten  begegnet, als er sie der Wolle wegen angesprochen, daher er in   Zorn kommen. Muß daher dem Mädchen 45 Kreuzer Schmerzensgeld zahlen.
Bei dem großen Brande am 30. März 1613 in Goldkronach gingen auch alle   vorhandenen Akten und Urkunden zu Grunde. Daher läßt es sich nicht mehr  feststellen, wann und wie die Mühle in Kottersreuth in den Besitz der   Stadt Goldkronach  überging. Erst das sog. gelbe Stadtbuch, 1693  beginnend, enthält über die Mühle mehrere Einträge. So wurde am 21. Mai  1694 mit dem Zimmerermeister Horn wegen einer Reparatur akkordiert:  Horn haut eine neue Mühlrinne  aus, fertigt eine neue Welle und Arm,  reißt  das alte heraus und richtet das neue hinein. Der Müller hilft ihm dabei  als Tagelühner, Hierfür erhält Horn 3 Gulden und 3 Batzen als  Lohn.
Dann wurde am 15. Sept. 1696 mit dem Müller Wolf Heuschmann von Unterbrand  (Bez. Pegnitz)  folgender Pachtvertrag abgeschlossen:  Bürgermeister und Rat verlassen ihre Mühle in Kottersreuth samt dem  Garten und unteren  Gärtlein, sowie die Hofreit umfangen mitsamt dem  Stadel um 30 Gulden und alle Jahr 1 Taler von Martini 1696 bis Martini  1699.
1. Werden ihm  die Mahlsteine gemessen, soviel Zoll befindlich, soviel Zoll läßt er  widerum, oder da solche nicht vorhanden, bezahlt  er für jeden Zoll 36  Kreuzer, interim schafft er die‚  Mühlsteine von  den seinen, und wenn  sein Bestand man ihm auch jeden Zoll mit 36  Kreuzer.
2. Hält er das  Mühlgeräte vor sich und was ihm an  Mühlgeräte bereits eingehändigt (als  wie im vorigen Protokoll sub pag.  356 vide das alte  Stadtbuch 1685 zu  sehen), das liefert er wieder nach verflossenem Bestand.
3. Was unter einem halben Gulden kann gemacht  werden, das tägt er selber,  verbessert alles, damit es zu keinem großen Schaden ausreißt.
4. Gibt er und die Seinen auf das Feuer acht als  so lieb ihm sein Leib und  Leben, verbürgt auch deswegen für den  mutwilligen Schaden, den er und  die Seinen aus Fahrlässigkeit sich  zuschulden kommen lassen, all sein  Hab und Gut.
5. Das Rechtholz  genießt er, hingegen reicht er das Forstgetreide (2 eihalb Meßla Korn  und 4 Meßla Hafer dem Forstmeister zu Röhrenhof).
6. Die Winterquartierung trägt Goldkronach, die Durchzüge aber der Müller.
7. Werden ihm die Feld- und Wiesenstücke auf 3 Jahre für 50 Gulden und 3   Taler Leikauf gelassen. Wenn er davon etwas verpachten will, so mag ihm  solches vergünstigt sein. Doch hat hiezu die hießige  Bügerschaft den   Vorgang. Den Mühlzins zahlt er jedesmal ein Vierteljahr im voraus. Auch  kündigt ein Teil dem an dern ein Vierteljahr zuvor auf.

Am 18. Juli  1699 wurde der Pacht zu den vorigen Bedingungen verlängert.  Nur muß er  zur heurigen Wittumb-und Zehntenmahlzeit ein Fischessen für  30 Personen anschaffen. Aber nur dieses Jahr.

Heuschmann erkaufte 1705 die untere Mühle in Goldkronach und kündigte daher im Juni d. J. den Pachtvertrag. Als Pächter meldete sich Hans Heinrich Zink, bisher auf der  Schleifmühle bei Allersdorf, welcher auch die Mühle zu den gleichen   Bedingungen wie Heuschmann erhielt. Er stellte den Bürger und Weber,   Johann Uebel und Konrad Fischer in Lehen bei Bindlach als Bürgen, die   handgebend gelobten, für allen mutwilligen Schaden zu haften.
Aus der Rechnung vom 22. Mai 1710 ist ersichtlich, daßan der Mühle wieder eine grßere Reparatur vorgenommen wurde. Es erhielt nämlich der Maurer 3  Gulden, der Zimmermann 5 Gulden 23 Kreuzer, ein Taglöhner, so den Schutt hinausfahren, bekam 12 Kreuzer. Ein Falzbrett zu Fensterbögen kostete 8 Kreuzer, 4 Bretter zum Stadeltor 28 Kreuzer. Eine Fuhr Zimmerholz, eine Fuhre Schwarten, sowie eine Bretterfuhr kosteten je 15 Kreuzer.
Am   6. April 1713 hat Zink wegen anhaltender Krankheit durch seinen Schwager den Pacht kündigen lassen. Die Mühle erhielt nun Jobst Schmidt von   Eckersdorf zu obigen Bedingungen. Wegen der bestellten Felder muß er  sich mit Zink abfinden, dessen Witwe die Hälfte des erbauten Getreides   erhielt. Hatte die Mühle bis 1730 inne, wo er wegen Alters kündigte un  Hs. Gg. Bäuerlein von Gräfental als Pächter in Vorschlag brachte,   welcher auch angenommen wurde. Er  hat 90 Gulden als eine Realkaution   erlegt, die aber jährlich mit 4 ein halb Gulden verzinset werden. Die  zur  Mühle gehörigen Felder und Wiesen sind von fremder Hut befreit,  aber für das Hutrecht muß er jährlich  4 Gulden an die Kottersreuther  Gemeinde zahlen. Den Tod- und Lebendigenzehnten muß er wie seine  Nachbarn in das  Klosteramt  Himmelkron abliefern.
Als im Jahre  1743 der Stadtrat einige Tagwerk Felder und Wiesen von den Mühlgütern  verkaufen wollte war hiezu die Einwilligung des damaligen Lehensherren  J.Chr. Braun  nötig. Der hierüber ausgestellte Lehensbrief laute im  Auszuge:
‚“Demnach die Herren Bürgermeister und Rat zu Goldkronach  samt der Gemeinen Stadt dllda, geraume Jahre bei mir die beweglichsten  Vorstell- und Ansuchung  gethan, von Erb-, Lehen- und  Gerichts-Herrschaftswegen, Ihnen zu  bewilligen, von denen bisher zu der von mir zu gemeinen Söhn- und  Tochterlehen, vermittelst jederzeit  gestellten Lehensträger, zu Lehen  gehabten Kottersreuther Mühle  gebauten Felder und Wiesen, darume so viel entbehrlich sein möge, zu  verkaufen, weil sie in besonderen  Kapital-Schulden sich versenket  sehen, auch ehender einen Nutzen in  Verpachtung der Mühle zu erlangen,  folglich der Stadt Bestes füglicher  zu befördern hoffen thä¤ten, wenn  sie sich von  den starken Jährlich zu  zahlenden Interessen befreien  auch die starken Erbzinsen und Geä¤lle  durch Ueberweisung auf die  verkaufenden Stücke in Minderung bringen  könnten. Diesen und andere  Umstände dem Publiko zum Besten abgezielten  Ansuchen entgegen zu stehen bedenklich sein wolle, zumal bei der Mühle  noch soviel an Feldern und  Wiesen zu lassen als erforderlich, hienächst  auch erwogen worden, daß  die Pächter das erbaute Heu niemals selbst  konsumieren können, sondern  anderwärts verkaufen müssen. Und dann  Meister J. P. Haßfƒürther,  Metzger und Gastgeber zu Goldkronach, von  solchen Mühlgütern 1/2  Tagwerk Feld und 1³/4 Tagwerk Wiesen um 200  Gulden nebst 3 Gulden 12  Kreuzer Leikauf erkaufet, dann von den  bisherigen Erbzinsrn 2 Gulden  alljährlich zu Lehenherrschaft bezahlen  auch bei Soldaten Marsch und  Einquartierungen auf einen Reiter, so der  Mühle zugeteilt wird, drei,  auf einen unberittenen Mann aber 1 1/²  Kreuzer vom Tagwerk täglich zu übernehmen bereit ist.
Bei Kauf,  Tausch, Erbtheilung und anderen  Fällen muß er den zehnten zum Handlohn  oder Lehengeld, bei Todesfällen  aber, da sich dieser an den Lehensmann  ereignet, den zwanzigsten Gulden von der Lehensdax entrichten
Der  letzte Pächter J.Ad. Frisch erwarb 1826 die Mühle um 1830 Gulden  eigentümlich. Ihm folgte im Besitze sein Sohn Nikolaus, weil er aber  keine Söhne hatte, so übernahm der  Schwiegersohn Friedrich Strömsdörfer  1878 das Anwesen. Da dieser  kinderlos ging nach seinem Tode die  1921 an eine weitläufige  Verwandte und deren Ehemann Hein. Geißler aus  Harsdorf über.

 die Wassermühlen zu erfinden. Diese kamen dann seit der   Völkerwanderung vom westlichen Europa aus immer mehr in Aufnahme. Doch  erhielten sich die  Handmühlen bei uns an manchen Orten bis ins   Mittelalter. So findet sich in  Enoch Widmanns Chronik von Hof folgende  Stelle: “Anno 1442 ist der kälteste Winter und großer Wassermangel   gewesen, daher man nit mahlen kunte, haben sich Leute mit Handmühlen   behelfen

Die Schlenken-Mühle
in der Bach (Bad) Gasse

Schlenken-M-hle-88
Untere-M-hle-Schl--16-
Schlenk-M-hle-N-ssel-9--6-
Schlenk-M-hle-N-ssel-9--3-
Schlenk-M-hle-N-ssel-9--8-
Untere-M-hle-Schl--9-

1704-2017 Heuschmann-Schlenk-Nüssel

    1704-1710 Heuschmann, Wolfgang + Margarete geborene Braun
Am 28. Juli 1704 kaufte der bisherige Pächter der Kottersreuther Mühle,  Wolfgang Heuschmann, von einen Herrn Heinrich Michel um 880 Gulden 9   Taler

    1707-1740  Heuschmann Johann Konrad Ânna geborene Wolf
Frohen Herzens mag er nun seine eigene Mühle bezogen haben, ohne zu ahnen,  welch grausiger Tod ihn darin treffen würde. Schon am 30. August 1707   früh zwischen 7 und 8 Uhr ward er vom Mühlrad ergriffen und getötet.  Auch die Witwe Margarete, geborene Braun, starb bereits am 7. August  1713 im Alter von 53 Jahren 4 Wochen.
Der Sohn 2. Johann Konrad   übernahm das elterliche Anwesen am 7. Dezember 1719, nachdem er seit 14. Juli 1718 mit der Müllerstochter Anna Wolf von Untersteinach bei   Nemmersdorf verheiratet war.


   1740-1778  Heuschmann Johann Konrad junior +Margarete Sophie geborene Zeidler
Sein einziger Sohn 3. Johann Konrad jun., geboren am 9. April 1719,   heiratete Margarete Sopie, Tochter des Schichtmeisters und Metzger Georg Christ. Zeidler von hier. Das Anwesen übernahm er laut. Eintragung im   Lehenbuch am 26. Juli 1740 vom Vater um 1600 Gulden. Davon blieben ihm   400 Gulden als Erbteil, 800 Gulden waren Schulden vorhanden ,400 Gulden  sollte er dem Vater auf Michaeli 1740 bar bezahlen. Die Eltern sind   allen Anschein nach von Goldkronach weggezogen, weil sich  in den   hiesigen Martikeln von Ihnen nichts mehr vorfindet. Durch die Verbindung mit der angesehenen Familie Zeidler konnte es serem Johann Konrad nicht  fehlen, daß  er in den Stadtrat und später zum Bürgermeister gewählt   wurde. Im Alter von 73 Jahren ist er am 9. Dezember 1791 gestorben.

   1778-1894 Heuschmann Otto Konrad + Anna Barbara geborene Spitzbart
Sein Sohn 4. Otto Konrad, geboren am 10. August 1749, heiratete am 17. Juni  1779 Anna Barbara, Tochter des Hammerwerksbesitzers Spitzbart in   Kaiserhammer bei Thierstein. Die Mühle hatte er bereits 1778 vom Vater übernommen, wobei er sich verpflichtete, dem jüngsten Bruder Johann Nickel für den Vorsitz (landesübliches Vorrecht des Jüngeren Sohnes auf das elterliche Anwesen ) 180    Gulden besonders zu zahlen ,weil dieser  die  Mühle nicht annehmen konnte. Nach seinem am 25. September 1804  erfolgten Tode führte die Witwe den Haushalt bis zum 10. März 1810.


   1810-1858 Heischmann Johann Georg + Wilhelmine Sabine geborene Gambert
Nun übernahm der Sohn 5. Johann Georg, geboren am 5. August 1789 das Anwesen Nr 57 bestehend aus:
Einer Mühle mit 2 Gängen, den mit Nr 58 bezeichneten Keller und Mulzhaus,  worauf das Backfeuerrecht haftet. Die Gebäude waren mit 2500 Gulden   gegen Brand versichert. Ferner 3 Gemeindeteile etwa 1,1
Tagwerk groß. Ein Gras und Baumgarten am Hause, ³4 Tagwerk Feld, einhalb   Tagwerk Garten, 2 einviertel Tagwerk, die Tiegelwiese genannt,  einen  Felsenkeller in der Schafgasse, um 3000 Gulden, wie solches durch  das  Testament des Vaters vom Jahre 1804 bestimmt war. Hiervon blieben  ihm  1000 Gulden als Erbteil, der Rest aber blieb bis zu seiner  Verheiratung stehen.


   1858-1894 Heischmann Karl Friedrich + Anna Margarete geborene Künneth


   1894-1922 Heischmann Heinrich Christian + Barbara geborene Bauer


   1922 - 1956 Schlenk Johann + Wilhelmine geborene Heischmann


   1965-1988 Nüssel Heinrich + Nüssel Hildegard geborene Schlenk


   1988- 0000 Nüssel Friedrich + Kerstin geborene Deppe

Die Distlers-Mühle
oberhalb vom  Marktplatz

1-Goldkronach--Distlerm-hle-_1

Hier war das größte Mühlrad eingebaut, es hatte einen Durchmesser von 8m, der Grund war, von Mühlgraben lief nicht viel Wasser
Durch den großen Durchmesser wurde so viel Druck ausgeübt, daß das Mühlrad trotzdem 4-6 PS auf die Abtriebswelle brachte

in der  Vorzeit bediente man sich zur Herstellung des Mehls dass einfache   Handmühlen. Es waren dies Reibsteine, zwischen denen das Korn mehlig   zerquetscht wurde. später kamen dann  Steinmühlen auf, welche das   Getreide durch einen rotierenden Stein, der von Menschen oder Zugtieren  gedreht wurde, mahlten. Endlich kam ein erfinderischer Kopf auf den   Gedanken, die Umdrehung des Mahlsteins durch ein Wasserrad zu bewirken-- kurz, ässen?
Ueber die Erbauung der ersten Wassermühlen in   unserer Gegend haben sich urkundliche Nachweise nicht erhalten. Doch   erbebt der Augenschein, dass nur größere Grundherren, Städte und Klöster, die im Besitz von Wasserrechten und dem hiezu geeigneten Gelände waren, solche nach Gutdünken anlegen konnten. Weil aber um jene Zeit der Grund und Boden des Dorfes unter die vorhandenen Bauern aufgeteilt war, so   finden wir bei den Mühlen anfänglich nur wenig Feld- und Wiesenland.   Trotzdem waren sie ziemlich hoch mit Abgaben belegt. Außerdem mussten die Mueller mit der Hacke oder dem Handbeil der Herrschaft fronen, besonders aber bei Aufrichtung des Galgens im Gerichtsbezirke mithelfen. Hierfür  suchte der Mueller sich durch das Metzen an dem Mahlgetreide seiner   Kundschaft wieder schadlos zu halten. Die Folge war, dass man im Volke   durch Spottverse den reich gewordenen Mueller verächtlich zu machen   suchte.
Dagegen haben verschiedene Dichter die Dorfmühlen in   zahlreichen Liedern verherrlicht. Wer kennt wohl nicht " einem  kühlen  Grunde von Eichendorf, oder " dort unten in der Mühle  von I  Kerner.   Besonders aber hat sich W. Mueller, durch seinen Zyklus .Die  schöne  Müllerin " bekannt gemacht. Weniger Gefallen scheinen die  Minnesänger an  dem Geklapper der Mühlen gehabt zu haben. Denn Walther  von der Vogel weide  singt:
Ich will nimmermehr zur Mühle geh`n,
Wo der Stein im Schwung sich rauschend dreht,
Und das Rad so schlechter Weise geht:
Sagt, wer soll da harfen schön?
 

Das zwischen  1386-1392 angelegte Landbuch (siehe Archiv für Oberfranken  1925) des  Amtes Bayreuth gibt uns erst male Kunde von den Mühlen, welche  damals  im Bayreuther Lande bestanden haben. Leber r Kottersreuth findet  sich  dort folgender Eintrag: Himmelkron, das Kloster hat hier 6 Höfe und   Hofstatt. Die von Hirschberg haben hier an jährlichen Zins Pfund Heller  (=30 Pfennig). Von Feld, Holz und salmutzwesen zu 16 Fuder Heues, aber  3  Pfund Heller. Nun aber haben die Schütz von Laineck die Mühler inne.
Längerer Zeit sind nun über Kottersreuth keine schriftlichen Nachrichten   vorhanden. Erst aus dem alten  Goldkronacher Gerichtsbeschluss ersehen   wir, dass im Jahre 1582 ein gewisser Heinz Förtsch auf der Mühle saß   Dieser war nämlich auf dem Heimwege von Goldkronach nach Kottersreuth  mit H. Pöhlmann in Streit geraten, wobei ihm der Kopf arg zerbeult  wurde  Pöhlmann musste hierfür 3 Gulden dem Arzt, 5 Pfund Heller dem   Stadtschreiber, ebensoviel dem Stadtvogt, sowie einen Gulden für die   Besichtigung zahlen. Zwei Jahre später treffen wir den Müiler Förtsch   als Angeklagten vor Gericht. Er hatte die Barbara Köfering, damals bei Christ. Lutz in Diensten, welche an des Müllers Zaun etwas Schafwolle   abgezupfte, mit einem Hackenstiel derartig geschlagen, dass die schwarzen  Flecken auf dem Rücken  zu sehen waren, sie auch etliche Tage krank  lag  Der Schmied Hans Hering von Goldkronach hat sich aber des Mädchens als  seiner Freundin angenommen und bei Vogt Pirker Klage gestellt.  Der  Mueller entschuldigte sich damit, das Mündchen wäre ihm mit bösen  Worten  begegnet, als er sie der Wolle wegen angesprochen, daher er in   Zorn kommen. Muß daher dem Mädchen 45 Kreuzer Schmerzensgeld zahlen.
Bei dem großen Brande am 30. März 1613 in Goldkronach gingen auch alle vorhandenen Akten und Urkunden zu Grunde. Daher läßt es sich nicht mehr  feststellen, wann und wie die Mühle in Kottersreuth in den Besitz der   Stadt Goldkronach  überging. Erst das sog. gelbe Stadtbuch, 1693 beginnend, enthält über die Mühle mehrere Einträge. So wurde am 21. Mai 1694 mit dem Zimmerermeister Horn wegen einer Reparatur akkordiert:  Horn haut eine neue Mühlrinne  aus, fertigt eine neue Welle und Arm,  reißt  das alte heraus und richtet das neue hinein. Der Müller hilft ihm dabei  als Taglöhner Hierfür erhält Horn 3 Gulden und 3 Batzen als  Lohn.
Dann wurde am 15. Sept. 1696 mit dem Müller Wolf Heuschmann von Unterbrand  (Bez. Pegnitz)  folgender Pachtvertrag abgeschlossen:  Bürgermeister und Rat verlassen ihre Mühle in Kottersreuth samt dem  Garten und unteren  Gürtlein, sowie die Hofreit umfangen mitsamt dem  Stadel um 30 Gulden und alle Jahr 1 Taler von Martini 1696 bis Martini  1699.
1. Werden ihm  die Mahlsteine gemessen, soviel Zoll befindlich, soviel Zoll läßt er  wiederum, oder da solche nicht vorhanden, bezahlt  er für jeden Zoll 36 Kreuzer, interim schafft er die  Mühlsteine von  den seinen, und wenn  sein Bestand man ihm auch jeden Zoll mit 36  Kreuzer.
2. Hält er das  Mühlgeräte vor sich und was ihm an  Mühlgeräte bereits eingehändigt (als  wie im vorigen Protokoll sub pag.  356 vide das alte  Stadtbuch 1685 zu  sehen), das liefert er wieder nach verflossenem Bestand.
3. Was unter einem halben Gulden kann gemacht  werden, das trägt er selber,  verbessert alles, damit es zu keinem großen Schaden ausreißt.
4. Gibt er und die Seinen auf das Feuer acht als  so lieb ihm sein Leib und  Leben, verbürgt auch deswegen für den  mutwilligen Schaden, den er und  die Seinen aus Fahrlässigkeit sich  zuschulden kommen lassen, all sein Hab und Gut.
5. Das Rechtholz  genießt er, hingegen reicht er das  Forstgetreide  (2 eihalb  Me߸la Korn  und 4 Meßa Hafer dem Forstmeister zu Rohrenhof).
6. Die Winterquartierung trägt Goldkronach, die Durchzüge aber der Müller.
7. Werden ihm die Feld- und Wiesenstücke auf 3 Jahre für 50 Gulden und 3   Taler Leikauf gelassen. Wenn er davon etwas verpachten will, so mag ihm  solches vergänstigt sein. Doch hat hiezu die hießige  Bügerschaft den  Vorgang. Den Mühlzins zahlt er jedesmal ein Vierteljahr im voraus. Auch  kündigt ein Teil dem an dern ein Vierteljahr zuvor auf.

Am 18. Juli  1699 wurde der Pacht zu den vorigen Bedingungen verlängert.  Nur muß er  zur heurigen Wittumb-und Zehntenmahlzeit ein Fischessen für  30 Personen anschaffen. Aber nur dieses Jahr.

Heuschmann erkaufte 1705 die untere Mühle in Goldkronach und kündigte daher im Juni d. J. den Pachtvertrag. Als Pächter meldete sich Hans Heinrich Zink, bisher auf der  Schleifmühle bei Allersdorf, welcher auch die Mühle zu den gleichen   Bedingungen wie Heuschmann erhielt. Er stellte den Bürger und Weber   Johann Uebel und Konrad Fischer in Lehen bei Bindlach als Bürgen, die   handgebend gelobten, für allen mutwilligen Schaden zu haften.
Aus der Rechnung vom 22. Mai 1710 ist ersichtlich, daß an der Mühle wieder eine größere Reparatur vorgenommen wurde. Es erhielt nämlich der Maurer 3   Gulden, der Zimmermann 5 Gulden 23 Kreuzer, ein Taglöhner, so den Schutt hinausfahren, bekam 12 Kreuzer. Ein Falzbrett zu Fensterbögen kostete 8 Kreuzer, 4 Bretter zum Stadeltor 28 Kreuzer. Eine Fuhr Zimmerholz, eine Fuhre Schwarten, sowie eine Bretterfuhr kosteten je 15 Kreuzer.
Am   6. April 1713 hat Zink wegen anhaltender Krankheit durch seinen Schwager den Pacht kündigen lassen. Die Mühle erhielt nun Jobst Schmidt von Eckersdorf zu obigen Bedingungen. Wegen der bestellten Felder muß  er   sich mit Zink abfinden, dessen Witwe die Hälfte des erbauten Getreides   erhielt. Hatte die Mühle bis 1730 inne, wo er wegen Alters kündigte und  Hs. Gg. Bäuerlein von Gräfental als Pächter in Vorschlag brachte,   welcher auch angenommen wurde. Er  hat 90 Gulden als eine Realkaution   erlegt, die aber jährlich mit 4 ein halb Gulden verzinset werden. Die  zur  Mühle gehörigen Felder und Wiesen sind von fremder Hut befreit,  aber für das Hutrecht muß er jährlich 4 Gulden an die Kottersreuther  Gemeinde zahlen. Den Tod- und Lebendigenzehnten muß er wie seine  Nachbarn in das  Klosteramt  Himmelkron abliefern.
Als im  Jahre  1743 der Stadtrat  einige Tagwerk Felder und Wiesen von den Mühlgütern  verkaufen wollte,  war hiezu die Einwilligung des damaligen Lehensherren J.Chr. Braun  nötig. Der hierüber ausgestellte Lehensbrief laute im  Auszuge:
“Demnach die Herren Bürgermeister und Rat zu Goldkronach  samt der Gemeinen Stadt allda, geraume Jahre bei mir die beweglichsten  Vorstell- und Ansuchung  gethan, von Erb-, Lehen- und  Gerichts-Herrschaftswegen, Ihnen zu bewilligen, von denen bisher zu der von mir zu gemeinen Söhn- und  Tochterlehen, vermittelst jederzeit  gestellten Lehensträger, zu Lehen  gehabten Kottersreuther Mühle  gebauten Felder und Wiesen, darume so viel entbehrlich sein möge, zu  verkaufen, weil sie in besonderen  Kapital-Schulden sich versenket  sehen, auch ehen der einen Nutzen in  Verpachtung der Mühle zu erlangen,  folglich der Stadt Bestes füglicher  zu befördern hoffen thäten, wenn  sie sich von  den starken Jährlich zu  zahlenden Interessen befreien  auch die starken Erbzinsen und Geä¤lle  durch Ueberweisung auf die  verkaufenden Stücke in Minderung bringen  könnten. Diesen und andere  Umstände dem Publiko zum Besten abgezielten  Ansuchen entgegen zu stehen bedenklich sein wolle, zumal bei der Mühle  noch soviel an Feldern und  Wiesen zu lassen als erforderlich, hienächst  auch erwogen worden, daß die Pächter das erbaute Heu niemals selbst  konsumieren können, sondern  anderwärts verkaufen müssen. Und dann Meister J. P. Haßfürther,  Metzger und Gastgeber zu Goldkronach, von  solchen Mühlgütern 1/2  Tagwerk Feld und 1-³/4 Tagwerk Wiesen um 200  Gulden nebst 3 Gulden 12  Kreuzer Leikauf erkaufet, dann von den  bisherigen Erbzinsrn 2 Gulden  alljährlich zu Lehenherrschaft bezahlen,  auch bei Soldaten Marsch und  Einquartierungen auf einen Reiter, so der  Mühle zugeteilt wird, drei,  auf einen unberittenen Mann aber 1 1/ Kreuzer vom Tagwerk tääglich zu übernehmen bereit ist.
Bei Kauf, Tausch, Erbtheilung und anderen  Föllen muß er den zehnten zum Handlohn  oder Lehengeld, bei Todesfällen  aber, da sich dieser an den Lehensmann  ereignet, den zwanzigsten Gulden von der Lehensdax entrichten
Der  letzte Pächter J.Ad. Frisch erwarb 1826 die Mühle um 1830 Gulden  eigentämlich. Ihm folgte im Besitze sein Sohn Nikolaus, weil er aber  keine Söhne hatte, so übernahm der  Schwiegersohn Friedrich Strömsdörfer 1878 das Anwesen. Da dieser  kinderlos ging nach seinem Tode die Mühle  1921 an eine weitläufige  Verwandte und deren Ehemann Hein. Geißler aus  Harsdorf über.

 die Wassermühlen zu erfinden. Diese kamen dann seit der   Völkerwanderung vom westlichen Europa aus immer mehr in Aufnahme. Doch   erhielten sich die  Handmühlen bei uns an manchen Orten bis ins   Mittelalter. So findet sich in  Enoch Widmanns Chronik von Hof folgende  Stelle: Anno 1442 ist der kälteste Winter und großer Wassermangel  gewesen, daher man nit mahlen konnte, haben sich Leute mit Handmühlen behelfen

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